Allgemeinen Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN WEBSHOP (B2C)

Artikel 1 – Definitionen

  1. DaniSim, mit Sitz in Broekland, Handelskammernummer NL001379797B34, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
  2. Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
  3. Die Parteien sind der Verkäufer und der Käufer zusammen.
  4. Der Vertrag bezieht sich auf den Kaufvertrag zwischen den Parteien.

Artikel 2 – Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen von Leistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.
  2. Eine Abweichung von diesen Bedingungen ist nur möglich, wenn dies von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Artikel 3 – Zahlung

  1. Der volle Kaufpreis wird immer sofort im Webshop bezahlt. Bei Reservierungen wird in manchen Fällen eine Anzahlung erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und die Vorauszahlung.
  2. Zahlt der Käufer nicht fristgerecht, kommt er in Verzug. Bleibt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.
  3. Bleibt der Käufer in Verzug, wird der Verkäufer zum Inkasso gehen. Die mit der Einziehung verbundenen Kosten trägt der Käufer. Diese Inkassokosten werden auf der Grundlage der Verordnung über den Ersatz außergerichtlicher Inkassokosten berechnet.
  4. Bei Liquidation, Konkurs, Pfändung oder Zahlungseinstellung des Käufers werden die Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig.
  5. Verweigert der Käufer die Mitwirkung bei der Ausführung der Bestellung durch den Verkäufer, ist er dennoch verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Preis zu zahlen.

Artikel 4 – Angebote, Kostenvoranschläge und Preise

  1. Angebote sind freibleibend, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist angegeben. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, verfällt das Angebot.
  2. Lieferfristen in Angeboten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer bei Überschreitung nicht zu Auflösung oder Schadensersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  3. Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.
  4. Der auf Angeboten, Kostenvoranschlägen und Rechnungen angegebene Preis setzt sich zusammen aus dem Kaufpreis einschließlich der anfallenden Mehrwertsteuer (nur für die EU)) und sonstiger staatlicher Abgaben.

Artikel 5 – Widerrufsrecht

  1. Nach Erhalt der Bestellung hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen aufzulösen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt mit dem Eingang der (gesamten) Bestellung beim Verbraucher.
  2. Es besteht kein Widerrufsrecht, wenn die Produkte nach seinen Spezifikationen auf Maß angefertigt werden oder eine kurze Haltbarkeit haben.
  3. Der Verbraucher kann ein Widerrufsformular des Verkäufers verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, diese dem Käufer auf Verlangen des Käufers unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
  4. Während der Bedenkzeit wird der Verbraucher das Produkt und die Verpackung sorgfältig behandeln. Er wird das Produkt nur insoweit auspacken oder verwenden, als dies erforderlich ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten möchte. Wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit allen mitgelieferten Zubehörteilen und – wenn dies zumutbar ist – in der Originalverpackung an den Verkäufer gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers zurücksenden.
  5. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, gehen die Kosten der Rücksendung zu seinen Lasten.

Artikel 6 – Änderung der Vereinbarung

  1. Sollte sich bei der Durchführung des Vertrages herausstellen, dass es für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages erforderlich ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitigem Einvernehmen entsprechend anpassen.
  2. Vereinbaren die Parteien, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann dadurch der Zeitpunkt der Fertigstellung der Ausführung beeinflusst werden. Der Verkäufer wird den Käufer hierüber schnellstmöglich informieren.
  3. Falls die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Folgen hat, teilt der Verkäufer dem Käufer dies vorab schriftlich mit.
  4. Haben die Parteien einen Festpreis vereinbart, wird der Verkäufer angeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrages zu einer Überschreitung dieses Preises führt.
  5. Abweichend von den Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten berechnen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zuzurechnen sind.

Artikel 7 – Abschluss und Gefahrenübergang

  1. Sobald die Kaufsache beim Käufer eingegangen ist, geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über.

Artikel 8 – Recherche und Beschwerden de

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung, in jedem Fall jedoch innerhalb kürzester Zeit zu untersuchen. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Ware den Vereinbarungen der Parteien entsprechen oder zumindest Qualität und Quantität den Anforderungen entsprechen, die für sie im normalen (Handels-)Verkehr gelten.
  2. Reklamationen bezüglich Beschädigung, Fehlmengen oder Verlust der gelieferten Ware müssen vom Käufer innerhalb von 10 Werktagen nach dem Tag der Lieferung der Ware schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden.
  3. Wird die Reklamation innerhalb der gesetzten Frist als begründet erklärt, hat der Verkäufer das Recht, entweder nachzubessern oder nachzuliefern oder die Lieferung zu unterlassen und dem Käufer über diesen Teil des Kaufpreises eine Gutschrift zu übersenden.
  4. Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen sowie Unterschiede in Qualität, Anzahl, Größe oder Ausführung können dem Verkäufer nicht entgegengehalten werden.
  5. Reklamationen in Bezug auf ein bestimmtes Produkt berühren nicht andere Produkte oder Teile, die zu demselben Vertrag gehören.
  6. Nach Verarbeitung der Ware durch den Käufer werden keine Reklamationen mehr akzeptiert.

Artikel 9 – Muster und Modelle

  1. Wurde dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder überlassen, so gilt dies nur als Anhaltspunkt, ohne dass der Liefergegenstand dem entsprechen müsste. Dies ist anders, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass der Liefergegenstand diesem entspricht.
  2. Bei Vereinbarungen über unbewegliche Sachen gilt auch die Angabe der Fläche oder sonstiger Maße und Angaben als nur als Anhaltspunkt, ohne dass die zu liefernde Ware diesem entsprechen müsste.

Artikel 10 – Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt „ab Werk/Lager/Lager“. Dies bedeutet, dass alle Kosten zu Lasten des Käufers gehen.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren in dem Moment abzunehmen, in dem der Verkäufer sie liefert oder an ihn liefern lässt oder in dem Moment, in dem ihm diese Waren vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden.
  3. Verweigert der Käufer die Annahme der Lieferung oder macht er fahrlässige Angaben oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, ist der Verkäufer berechtigt, die Sache auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.
  4. Bei Lieferung der Ware ist der Verkäufer berechtigt, etwaige Versandkosten in Rechnung zu stellen.
  5. Benötigt der Verkäufer zur Durchführung des Vertrages Informationen vom Käufer, beginnt die Lieferzeit, nachdem der Käufer dem Verkäufer diese Informationen zur Verfügung gestellt hat.
  6. Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist indikativ. Dies ist nie eine Frist. Bei Überschreitung der Frist hat der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug zu setzen.
  7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Bei Lieferung in Teilen ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile gesondert in Rechnung zu stellen.

Artikel 11 – Höhere Gewalt

  1. Kann der Verkäufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, haftet er nicht für Schäden des Käufers.
  2. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien in jedem Fall jeden Umstand, den der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen konnte und aufgrund dessen die normale Vertragserfüllung vom Käufer vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, wie Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Belästigung, Sabotage, Terrorismus, Stromausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer, Besetzung, Streiks, Aussperrung der Arbeiter, geänderte staatliche Vorschriften, Transportschwierigkeiten und andere Störungen im Geschäft des Verkäufers .
  3. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien ferner den Umstand, dass Lieferunternehmen, von denen der Verkäufer zur Ausführung des Vertrages abhängig ist, die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllen, es sei denn, der Verkäufer kann dies zu vertreten haben.
  4. Tritt eine Situation im vorstehenden Sinne ein, aufgrund derer der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn die im vorstehenden Satz genannte Situation 30 Kalendertage gedauert hat, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.
  5. Wenn die höhere Gewalt länger als drei Monate andauert, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Auflösung kann nur per Einschreiben erfolgen.

Artikel 12 – Übertragung von Rechten

  1. Rechte einer der Parteien aus diesem Vertrag dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Bestimmung mit dinglicher Wirkung im Sinne von Abschnitt 3:83(2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.

Artikel 13 – Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

  1. Die beim Verkäufer vorhandene Ware und die gelieferten Waren und Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises durch den Käufer Eigentum des Verkäufers. Bis dahin kann der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Ware zurücknehmen.
  2. Werden die vereinbarten Vorauszahlungsbeträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Verkäufer berechtigt, die Arbeiten bis zur endgültigen Bezahlung des vereinbarten Teils auszusetzen. Dann kommt es zum Gläubigerausfall. Eine verspätete Lieferung kann in diesem Fall dem Verkäufer nicht entgegengehalten werden.
  3. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.
  4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die dem Käufer unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und die Police auf erstes Anfordern zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
  5. Ist die Ware noch nicht geliefert, aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis nicht vereinbarungsgemäß bezahlt, steht dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht zu. In diesem Fall wird die Ware erst nach vollständiger und vertragsgemäßer Zahlung durch den Käufer geliefert.
  6. Bei Liquidation, Insolvenz oder Zahlungseinstellung des Käufers werden die Verbindlichkeiten des Käufers sofort fällig.

Artikel 14 – Haftung

  1. Eine Haftung für Schäden aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung eines Vertrages ist stets auf die Höhe der im jeweiligen Fall von der/den abgeschlossenen Haftpflichtversicherung(en) ausbezahlten Versicherungssumme beschränkt. Dieser Betrag erhöht sich um den Selbstbehalt gemäß der jeweiligen Police.
  2. Die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten beruhen, ist nicht ausgeschlossen.

Artikel 15 – Beschwerdepflicht

  1. Der Käufer ist verpflichtet, Beanstandungen der ausgeführten Arbeiten unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen. Die Reklamation enthält eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann.
  2. Bei berechtigter Beanstandung ist der Verkäufer zur Nachbesserung und ggf. Ersatzlieferung verpflichtet.

Artikel 16 – Garantien

  1. Der Verkäufer garantiert, dass die Produkte und/oder Dienstleistungen dem Vertrag, den im Angebot angegebenen Spezifikationen, den angemessenen Anforderungen an die Zuverlässigkeit und/oder Brauchbarkeit und den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. oder behördliche Vorschriften. Sofern vereinbart, garantiert der Unternehmer auch, dass das Produkt für einen anderen als den normalen Gebrauch geeignet ist.
  2. Die genannte Garantie soll eine Risikoverteilung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer bewirken, so dass die Folgen einer Verletzung einer Garantie immer vollständig auf Kosten und Gefahr des Verkäufers gehen und sich der Verkäufer niemals auf Artikel berufen kann 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Regelungen des vorstehenden Satzes gelten auch dann, wenn die Rechtsverletzung dem Käufer bekannt war oder bei einer Untersuchung hätte bekannt werden können.
  3. Die vorstehende Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung entstanden ist oder wenn – ohne Zustimmung – der Käufer oder Dritte Änderungen oder Änderungsversuche vorgenommen oder den Kaufgegenstand für Zwecke verwendet haben, für die es ist nicht beabsichtigt. .
  4. Bezieht sich die Gewährleistung des Verkäufers auf einen von einem Dritten hergestellten Artikel, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Gewährleistung des Herstellers.

Artikel 17 – Geistiges Eigentum

  1. DaniSim behält sich alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Zeichnungs- und Modellrecht usw.) an allen Produkten, Designs, Zeichnungen, Schriften, Trägern mit Daten oder anderen Informationen, Zitaten, Bildern, Skizzen, Modellen vor , Modelle usw., es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
  2. Der Kunde darf diese geistigen Eigentumsrechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DaniSim nicht kopieren, Dritten zeigen und/oder zugänglich machen oder anderweitig verwenden.

Artikel 18 – Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. DaniSim ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
  2. Geringfügige Änderungen können jederzeit vorgenommen werden.
  3. DaniSim wird wesentliche inhaltliche Änderungen so weit wie möglich im Vorfeld mit dem Kunden besprechen.
  4. Verbraucher haben das Recht, den Vertrag im Falle einer wesentlichen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu widerrufen.

Artikel 19 – Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  1. Auf alle Vereinbarungen zwischen den Parteien findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
  2. Das niederländische Gericht in dem Bezirk, in dem DaniSim ansässig ist, ist ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt.
  3. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.
  4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rechtsweg als unzumutbar erachtet werden, bleiben die übrigen Bestimmungen vollumfänglich wirksam.

Artikel 20 – Namensnennung

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden mit Rocket Lawyer (https://www.rocketlawyer.com/nl/nl) erstellt.